
Die Erfindung des Buchdrucks Mitte des 15. Jahrhunderts ermöglichte es erstmals, Texte in Auflagen von mehreren Hunderten (bzw. Tausenden) zu einem relativ günstigen Preis herauszugeben und auf aktuelle Themen einzugehen. Dies war die Voraussetzung für die Entstehung von Flugblatt und Flugschrift. Dabei handelt es sich um nichtperiodische und nicht gebundene Druckschriften, die um 1480 im deutschsprachigen Raum entstanden sind und eine oder mehrere Nachrichten in Prosa, Lied- oder Reimpaarform enthalten.
Grundsätzlich ist zwischen einblättrigen Flugblättern (siehe Abbildung links) und mehrseitigen Flugschriften (Titelblatt siehe Abbildung rechts) zu unterscheiden. Einblattdrucke bestehen meist aus einer Art 'Schlagzeile', die erste Informationen bereithält, einem Holzschnitt bzw. Kupferstich (ab dem 17. Jahrhundert), der oft die Hälfte des Blattes einnimmt, einem ein- bis fünfspaltigen Text und zum Teil einem 'Impressum' mit Angabe des Druckers, Druckorts und -jahrs. Flugschriften dagegen verfügen immer über ein Titelblatt, das - ausführlicher als der Titel eines Flugblatts - bereits eine Kurzzusammenfassung des Textinhalts bietet. Illustrationen sind bei Flugschriften eher die Ausnahme. Es wird weniger auf die äußere Aufmachung wertgelegt als vielmehr auf den im Durchschnitt etwa acht- bis zehnseitigen Text.
Die Bezeichnung 'Neue Zeitung', die ab Mitte des 16. Jahrhunderts als Gattungsbegriff für Flugblätter und Flugschriften geläufig wurde und auch im Titel vieler Exemplare auftaucht, macht deutlich, was das Hauptanliegen dieser Drucke war: Sie wollten 'aktuelle Nachrichten' - so könnte man den Begriff 'Neue Zeitung' im Neuhochdeutschen wiedergeben - sein, die Informationen über aktuelle alltägliche, politische oder religiöse Themen geben. Neben diesen darstellenden Formen traten jedoch auch zunehmend Flugblätter und Flugschriften auf, die mehr als informieren wollten. Dazu gehörten zum einen Pamphlete, polemische und politische Lieder sowie satirische Reimpaartexte und zum anderen Wunderzeichenberichte, die zunächst in Reimpaarform, ab dem ersten Drittel des 16. Jahrhunderts in Prosa von Himmelserscheinungen, Naturgewalten, Mißgeburten, Geistern, Blutwundern, Nahrungswundern oder sonstigen wunderbaren Erscheinungen oder Ereignissen berichteten.
Der wunderbare Charakter und die meist zur Beschreibungsfunktion hinzutretende Appellfunktion kommen oft schon in den Titeln der Neuen Zeitungen zum Ausdruck. Diese beinhalten nämlich - neben dem am häufigsten auftretenden Begriff 'Zeitung' - oft die Gattungsbezeichnungen 'Wunderzeichen', 'Gesicht', 'Geschicht', 'Warnung', 'Wunderwerck' oder 'Abcontrafactur'. Diesen Gattungsbezeichnungen werden meist adjektivische Attribute vorangestellt wie 'wunderbar(lich)', 'erschröcklich', 'grausam', 'unerhört' oder 'traurig'. Doch trotz dieses wunderbaren, 'subjektiven' Charakters der Berichte wird deren Wahrheit ständig beteuert - einmal mit Hilfe des Adjektivs 'wahrhaftig' im Titel vieler Neuen Zeitungen und zum anderen durch genaue Orts- und Zeitangaben, die Berufung auf Zeugen und die eigene Beteuerung des Autors (um nur einige wichtigen Mittel der Wahrheitsbeteuerung zu nennen).
Diese Diskrepanz zwischen subjektiver und objektiver Darstellung findet sich auch im Inhalt der Neuen Zeitungen wieder. Denn an einen darstellenden bzw. berichtenden Teil schließt sich beim Großteil der untersuchten Flugschriften und bei zahlreichen Flugblättern ein Deutungsteil an, in dem eine (religiöse) Interpretation der Erscheinung bzw. des Ereignisses gegeben und Konsequenzen für das Verhalten des Rezipienten formuliert werden. Den Abschluß des Textes bildet meist ein Gebet, in dem der Autor (in stereotypen Floskeln) Gott um Erbarmen für die sündhaften Menschen anfleht.