
"Ich versank in einen tiefen Schlaf, dabei erlebte ich folgende Ereignisse. Ich fühlte mich in eine große Halle vesetzt. Da tauchten nacheinander meine schon verstorbenen Eltern auf in ihren Sonntagskleidern und sahen mich an. Meine Mutter sagte dann: ‚Hans, jetzt darfst du noch nicht zu uns kommen. […]' Als ich schließlich erwachte, hörte ich den Arzt und alle umstehenden Verwandten noch sagen: ‚Jetzt hat es gewirkt, er ist gerettet.'"
Solche und ähnliche Schilderungen von Nahtoderlebnissen wie die eines an Lungenentzündung fast gestorbenen Mannes begegnen uns immer wieder. Die einzelnen Nahtoderlebnisse variieren zwar in der Abfolge und Konstellation, doch scheint es insgesamt gesehen ein festes, begrenztes Motivinventar zu geben, aus dem alle Erlebnisse schöpfen. Die wichtigsten Komponenten sind Glücksgefühle, außerkörperliche Erfahrungen, Licht- und Tunnelerlebnisse, Wahrnehmung einer paradiesischen Landschaft und die Begegnung mit verstorbenen Verwandten oder religiösen Figuren.
Bislang konnte noch keine einheitliche Erklärung der Nahtoderfahrungen geliefert werden. Vielmehr stehen sich eine Vielzahl von Hypothesen gegenüber. Eine erste Beschäftigung mit Nahtoderfahrungen ging von den Spiritisten des 19. Jahrhunderts aus. Diese setzten voraus, daß jeder Mensch einen Geist hat, der "nach dem Tod des materiellen Körpers weiterlebt und in der geistigen Welt die Aktivitäten aus der Lebenszeit des Menschen fortsetzt, nur mit viel besserem Verständnis und größeren Fähigkeiten." Mit Hilfe gewisser Beschwörungspraktiken oder in Extremsituationen wie den Nahtoderfahrungen könne man sodann Kontakt zu den Geistern Verstorbener aufnehmen. Bestimmte Personen, sogenannte Medien, seien in der Lage, mit diesen zu kommunizieren und Informationen zu erhalten. Als Beweis dafür, daß tatsächlich Geister im Spiel seien, wird angeführt, daß die Medien Dinge sagen oder aufschreiben, die sie aus ihrer Erfahrung gar nicht wissen können oder die sogar noch in der Zukunft liegen.
Die heutige Parapsychologie geht jedoch davon aus, "daß die diversen ‚Geister' bloße Dramatisierungen seitens des Mediums sind". Sie existierten nur in der subjektiven Wahrnehmung des Mediums, könnten real jedoch nicht nachgewiesen werden. All die Phänomene, die man mit Hilfe der Geister zu erklären versucht hatte, also Telepathie, Psychokinese, Hellsehen usw., seien vielmehr nichts anderes als "außersinnliche Wahrnehmungen". Neben den fünf ‚traditionellen' Sinneswahrnehmungen des Menschen seien, so die Parapsychologen, manche Menschen in der Lage, "Gedankenformen" anderer Menschen wahrzunehmen. Da solche "Gedankenformen" auch nach dem Tod unabhängig vom Körper des Menschen weiterleben könnten, sei es möglich, daß sie von lebenden Menschen aufgenommen werden könnten. Nahtoderlebnisse wären demnach keine eigentlichen Todes- und keinesfalls Geistererlebnisse, sondern außersinnliche Wahrnehmungen noch Lebender, die sich jedoch gerade im Sterbeprozeß befinden.
Andere Bereiche der Psychologie dagegen lehnen solche ‚übersinnlichen' Erklärungen ab und schlagen beispielsweise vor, die Nahtoderfahrungen dem großen Bereich der Halluzinationen zuzuordnen. Kritiker wenden dagegen jedoch ein, daß die Schilderungen der unterschiedlichsten Personen große Ähnlichkeiten aufweisen und es sich bei den Betroffenen meist um normale, gesunde Menschen und "keine Psychotiker" handelt. Auch andere psychologische Theorien wie Isolation, Depersonalisation oder Geburtserinnerung können zwar einige Aspekte der Nahtoderfahrungen näher beleuchten, das Phänomen insgesamt jedoch nicht vollständig aufklären.
Angeregt durch Raymond A. Moodys Buch "Leben nach dem Tod" von 1975, welches das Thema erstmals ins öffentliche Bewußtsein rief, versuchten auch Mediziner dem Phänomen näherzukommen. Ihnen gelang es, einige Nahtoderlebnisse durch Medikamenteneinfluß, Sauerstoffentzug, Störungen des limbischen Systems oder die Ausschüttung von Endorphinen zu erklären. Man sah sich dabei mit Fragen konfrontiert, die sich nicht nur speziell auf die Nahtoderfahrung, sondern allgemein auf den Übergang vom Leben zum Tod, auf den Prozeß des Sterbens beziehen. So sei die Nahtoderfahrung nichts anderes als ein Stadium dieses Prozesses, der von fehlenden Lebenszeichen über das Aussetzen der Hirnaktivität ("flache EEG-Kurve") bis hin zum irreversiblen Verlust aller Lebensfunktionen fortschreitet. Die Forscher sind sich dabei einig, daß zwar während eines Nahtoderlebnisses die Gehirnaktivität fast bis auf Null herabsinkt, man jedoch davon ausgehen könne, daß der Betroffene sich noch nicht im letzten Sterbestadium befunden habe, also noch nicht wirklich tot war.
Die sich daran anschließende Frage, die vor allem die Theologen interessiert, ist, ob Nahtoderlebnisse Beweise für ein Leben nach dem Tod sind. Wenn dem so wäre, bedeutete dies zum einen eine Bestätigung der christlichen Glaubenslehre, zum anderen gäben die Nahtoderlebnisse Aufschlüsse darüber, wie das Jenseits tatsächlich aussehen könnte. Mediziner, Psychologen und Naturwissenschaftler zweifeln jedoch an dieser Ansicht. Denn demnach würde es sich um Auferstehungen handeln, die aus medizinischer Sicht nicht möglich sind.
Es scheint also, daß sich für jede Theorie Gegenargumente finden lassen. Aus diesem Grund schlagen einige Forscher wie Carol Zaleski vor, die verschiedenen Erklärungen zu einer umfassenden Theorie zusammenzuführen und "die Nah-Todeserfahrung als eine Bündelung unterschiedlicher Erfahrungen zu betrachten". Auch wenn die paranormale Erklärung die einzige "ohne theoretisches Gegenargument" darstellt, müsse man sich um eine mögliche natürliche Erklärung kümmern, dürfe jedoch auch übernatürliche Erklärungen nicht von vornherein ablehnen. Vielmehr müßten diese als Ergänzung zu den medizinischen, chemischen, physikalischen und psychologischen Theorien betrachtet werden, die, wie es aussieht, nicht imstande sind, das Phänomen restlos aufzuklären.
Eine solche Verknüpfung unterschiedlichster Forschungsansätze wurde in den letzten Jahren bereits von einigen Wissenschaftlern versucht. Doch auch daraus entstand bisher keine Einheitstheorie, sondern wiederum eine Vielzahl unterschiedlichster Erklärungsmodelle. So vertritt beispielsweise Prof. (für Physik und Biophysik) Régis Dutheil die Auffassung, daß es neben unserer bekannten Welt eine "überlichtschnelle Welt" gebe, die "sich durch eine konstante Zunahme der Information, der Ordnung und der Harmonie auszeichnet" und deshalb mit dem "Reich des Todes" vergleichbar sei. In einer Nahtoderfahrung würde man sich am Übergang zu diesem überlichtschnellen Universum befinden und bereits einige Informationen von dort mitnehmen.
Eine komplett von dieser Erklärung verschiedene Theorie stellt ein anderer Naturwissenschaftler, nämlich Günter Ewald auf. Die Tatsache, daß auch Blinde Nahtoderlebnisse haben und in diesen sehen können, verleitet Ewald zu der Annahme, daß jeder Mensch so etwas wie "transzendentes Wissen" besitzt, das genetisch veranlagt ist und über den Tod hinausreicht. Die Unabhängigkeit der Nahtod-Bausteine "von Alter, Geschlecht, Kultur, Religion und geschichtlicher Phase" beweise, daß "Tunnel-, Licht- und Panorama-Erlebnis" keine "Träume oder Halluzinationen", sondern "als übersinnliche Phänomene im genetischen Code verankert" seien.
Wenn man Ewalds Theorie Glauben schenken möchte, müßte man also in sämtlichen historischen Epochen, bei den verschiedensten Menschen und Völkern auf die oben geschilderten "Nahtod-Bausteine" treffen. Wie einige vergleichenden kulturwissenschaftlichen Studien, die sich mit diesem Thema befaßten, gezeigt haben, scheint dies jedoch nicht den Tatsachen zu entsprechen. Vielmehr unterliegen sowohl die auftretenden Motive als auch die Deutungen der jeweiligen Erfahrungen klaren kulturellen Einflüssen. Und auch zeitlich gesehen sind Differenzen erkennbar, wie Carol Zaleskis Vergleich von "Jenseitserzählungen aus dem christlichen Mittelalter" mit der "modernen Literatur über Nah-Todeserlebnisse" zeigt. Nahtoderfahrungen scheinen somit kein so einheitliches Phänomen zu sein, wie angenommen wurde. Es scheint zwar ein Grundinventar an Motiven vorhanden zu sein, doch variieren diese je nach den äußeren Bedingungen und Kontexten.
Um einen Überblick über die ganze Variationsbreite dieses Phänomens zu gewinnen, müßten Untersuchungen zu sämtlichen Kulturen und historischen Epochen durchgeführt werden. Gerade da die verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen wie Medizin, Naturwissenschaften oder Psychologie noch keine einheitliche Erklärung der Nahtoderfahrungen liefern konnten, könnte es deshalb nun Aufgabe der Kulturwissenschaften sein, Kontinuitäten und Variationen des Phänomens nachzugehen, um so einer "Einheitstheorie" näherzukommen. Während eine solche historisch-vergleichende Studie lediglich für das Mittelalter vorliegt, soll im folgenden anhand von Wunderzeichenberichte in Flugblättern und Flugschriften überprüft werden, in welcher Weise Schilderungen dieses Phänomens in der frühen Neuzeit vorkommen. In den Wunderzeichenberichte werden Nahtoderlebnisse zwar nie als solche benannt. Doch fallen drei Gruppen von Wunderzeichen ins Auge - nämlich Auferstandene, entzückte Mädchen und Geister -, die von Erlebnissen berichten, die denen der ‚Nahtoten' sowohl strukturell als auch inhaltlich stark ähneln, wie im folgenden erläutert werden soll.
Trotz der zahlreichen Beglaubigungsstrategien, die in den meisten Flugblättern und Flugschriften anzutreffen sind, muß davon ausgegangen werden, daß die Berichte nicht in allen Details der Wahrheit entsprechen. Da jedoch nicht mehr nachgeprüft werden kann, was die Person, die eine solche Grenzerfahrung gemacht hat, tatsächlich erlebt hat, und was vom Autor hinzugefügt worden ist, werden die Berichte im folgenden in der Form analysiert, wie sie in den Schriften überliefert sind, mögliche Einwände jedoch am Ende dieser Untersuchung erläutert.
Eine erste Gruppe von Wunderzeichen, die schon ihrem Wesen nach als Nahtoderlebnisse einzustufen sind, sind Auferstandene und Scheintote. Auch wenn in den Flugblättern und Flugschriften immer von "Auferstandenen" gesprochen wird, dürfte es sich im 16. Jahrhundert vor allem um Pestkranke handeln, die in einen scheintoten Zustand verfallen waren, aus diesem jedoch wieder erwachten. Von solch einer Pestscheintoten berichtet eine Flugschrift von 1554 mit dem Titel "Wunderbarliche Geschicht / von einer Junckfrawen / die Gestorben / vnd wider lebendig worden ist". Eine "Jungkfraw in Siebenbürgen" habe, als man sie beerdigen wollte, angefangen "Bluttigen Schweis zu schwitzen und ist dornach widerumb lebendig worden". Sie richtet sodann eine Rede an die Bevölkerung, in der sie diese ermahnt: "Ich bitte euch vmb Gottes willen / thut Busse / bekeret auch von sünden / Denn Gott der Allmechtige / ist sehr erzürnet / vber ewere Sünde". Ähnliche Aussagen macht ein "Jüngling" in einer Flugschrift von 1567. Er erzählt, daß er während seines Scheintods mit einem Engel "in so grosser Freud gewesen" sei und den Menschen nun etwas von Gott zusagen habe, wie Gott es ihm aufgetragen habe: "Er soll dem Volck anzeygen / das ich die Welt hefftig vm jrer Sünden willen straffen vnd daheimsuchen will / mit allerley plag vnd vnglück". Die Menschen sollen in Frieden miteinander leben und sich von ihren Sünden bekehren. Auch wenn es nicht direkt ausgesprochen wird, so muß es sich bei diesen beiden Nahtodereignissen um eine Begegnung mit jenseitigen Wesen, wahrscheinlich sogar dem höchsten Wesen, Gott, handeln. Denn die beiden Scheintoten geben ja vor, eine Botschaft von Gott erhalten zu haben, müssen also mit ihm in Kontakt gestanden haben. Die Botschaft selbst jedoch ist typisch für den Großteil der frühneuzeitlichen Wunderzeichenberichte, die die Wunder als Warn- und Zornzeichen Gottes auffassen. Der Nahtod-Baustein besteht somit in diesen beiden Fällen in der Begegnung mit jenseitigen Wesen. Die inhaltlichen Mitteilungen dagegen scheinen zeitspezifisch zu sein und können damit nicht unbedingt als allgemeiner Nahtod-Baustein betrachtet werden.
Wie der Jüngling in der vorigen Flugschrift während eines scheintoten Zustandes von einem Geist herumgeführt wurde eine "Kindbetterin", von der Hans Zimmermanns Flugschrift aus dem Jahr 1569 berichtet. Die Frau namens Martha Martin erkrankte und starb schließlich unter zahlreichen Gebeten. Als man sie nach zwölf Stunden in einen sarck legen wollte, stellte man jedoch fest, daß sie "gleich wider wermlicht war" und noch lebte. Sie schlug die Augen auf und sprach: "Ach ich bin doch wider in der betrübten welt / ich hab müssen wider zu euch / vnd sol euch zukünfftige straff anzaigen / auff den dritten tag werde ich wider auß disem leben / darnach werde ich wol bleiben biß an den Jüngsten tag." Auf den folgenden Seiten wird nun geschildert, was Martha Martin auf ihrer Reise mit dem Geist alles erlebt und nun den Menschen mitzuteilen hat. Zuerst habe sie der "Engel oder Geist" in eine "grosse herrliche schöne statt" geführt, deren Straßen "vol schöner hoher beume" standen, an denen viele Früchte hingen. Damit sind bereits drei Nahtod-Bausteine angesprochen: Zum ersten die Begegnung mit einem jenseitigen Wesen, zum zweiten eine illusionäre Reise und zum dritten schließlich der Eintritt in eine zunächst paradiesisch anmutende Landschaft. So paradiesisch, wie sie auf den ersten Blick erscheint, ist die Landschaft aber anscheinend in Wirklichkeit nicht. Denn die Früchte sind nur außen schön, "inwendig aber voller maden". Die Schönheit der Stadt wird also als rein äußerliche entlarvt, was der Geist dadurch erklärt, daß ihre Bewohner "in fleisches lust [erhitzt] / vnd hoffertigem leben ersoffen" seien und nicht Buße tun wollen. Als nächstes führt der Geist die Frau "auff einen grossen liechten weitten berg", von dem "ein schön herrlich liecht" ausging. Damit haben wir den nächsten Nahtod-Baustein vor uns: das Lichterlebnis. Auch wenn die Schönheit dieser Landschaft im Anschluß wieder als innerlich verfallen entlarvt wird, scheint es sich bei diesem Lichterlebnis zunächst um eine positive Erfahrung zu handeln, was an den äußerst positiv konnotierten Adjektiven "schön" und "herrlich" deutlich wird. In einer anderen Stadt treffen die Frau und der Geist auf "etliche Menner in weissen kleidern", die wohl wiederum als jenseitige Wesen gedeutet werden können. Diese müssen ständig arbeiten, ohne großen Erfolg damit verzeichnen zu können - hier scheint es sich um das Sisyphus-Motiv zu handeln -, was der Engel darauf zurückführt, daß sie ihre Freiheit ausgenutzt hätten und nun von Gott bestraft worden wären.
In dieser Geschichte der Frau Martha Martin sind somit zahlreiche Nahtod-Bausteine anzutreffen. Die Erlebnisse werden zunächst auch als positiv gedeutet, doch werden sie sodann immer in ihr Gegenteil gekehrt. Das widerspricht der Erkenntnis zahlreicher Untersuchungen von Nahtoderfahrungen, die zu dem Schluß kommen, daß vor allem die Bausteine ‚Lichterlebnis' und ‚Begegnung mit jenseitigen Wesen' durchwegs positiv empfunden werden. Für diese Diskrepanz lassen sich zwei Erklärungsmöglichkeiten finden. Entweder die negative Deutung der Erlebnisse ist schlichtweg als typische frühneuzeitliche Deutung sämtlicher Wunderzeichen zu interpretieren. Es bliebe damit fraglich, ob das, was die Frau gesehen hat, nicht wirklich eine paradiesische Landschaft war, und die negative Umkehrung nur im Sinne der Wunderzeichen-Botschaft vom Autor eingefügt worden war. Oder aber es handelt sich hierbei um eine der wenigen Höllenerfahrungen, die in Nahtodsituationen erlebt werden. Die Hölle wäre demnach eine Landschaft, die sich äußerlich als schön ausgibt, im Inneren jedoch als häßlich entlarvt. Die Menschen, die sich darin befinden, seien, wenn man die Aussage des Geistes ernst nimmt, für ihre Sünden bestraft worden. Dies würde die von seiten der Theologen immer wieder geäußerte Befürchtung "Verharmlost Nahtod-Forschung die Sünde?" negieren. Denn diese Geschichte wäre ein Beispiel dafür, daß ein Nahtoderlebnis sogar einen Beweis dafür liefern kann, daß die Sünden der Menschen sehr wohl bestraft werden.
Daß ein solches Höllenerlebnis kein Einzelfall ist, belegt eine "WunderGeschicht" über eine aus dem Scheintod wiedererwachte Frau von 1623. Im Unterschied zur vorigen Flugschriften bleiben die Aussagen dieser alten Frau jedoch nicht allgemein, sondern bezeichnen konkrete Personen, die die Frau im Himmel und in der Hölle gesehen haben will. Dabei wird wiederum eine direkte Verbindung zwischen gutem bzw. sündhaftem Leben und Aufenthalt im Himmel bzw. in der Hölle nach dem Tod hergestellt. So kommt es, daß "auch grosse Leute für der Welt" in der Hölle anzutreffen sind, wohingegen arme, aber "Gottsfürchtige Menschen" im Himmel belohnt werden. Die Sünde wird somit auch in diesem Fall keineswegs verharmlost, sondern zieht ihre ‚gerechten' Konsequenzen nach sich.
In sämtlichen der frühen Scheintodflugschriften sind somit Elemente von Nahtoderfahrungen anzutreffen. Vor allem die Begegnung mit jenseitigen Wesen oder verstorbenen Menschen zieht sich durch alle Beispiele hindurch. Daneben wird von Lichterlebnissen,‚virtuellen' Reisen und paradiesischen Landschaften berichtet, was typisch für positive Nahtoderlebnisse ist. Doch nicht immer werden die Erfahrungen positiv bewertet. Vielmehr erzählen die Betroffenen auch von negativen Erlebnissen, die als Höllenerfahrungen gedeutet werden können.
Da man annehmen kann, "daß Nahtod kein vorübergehender Tod ist, sondern daß der Lebensfaden, wenn auch hauchdünn, erhalten geblieben ist", ist es möglich, daß derartige Grenzerfahrungen nicht nur von Scheintoten, also Menschen, die zumindest nach außen hin tot zu sein scheinen, sondern auch von Schwerkranken, die sich in einer Art Delirium befinden, erlebt werden. Ein Beispiel dafür, das auch in Wunderzeichenberichten auftaucht, sind die sogenannten "entzückten" Mädchen, die in ihrer Krankheit seltsame Dinge reden.
1560 wird von einem 18jährigen "armen Megdlein" berichtet, dessen Vater gestorben war und das daraufhin "Etlich mal nach einandern entzuckt ist worden / das sie sich nichts versinnen / gesehen / noch gehört". Dieser Zustand sei im folgenden öfter eingetreten, wobei sie jedesmal prophetische Reden von sich gegeben habe. Diesen ist zu entnehmen, daß sie, ähnlich den Scheintoten, Gott selbst gesehen und mit ihm geredet habe, woraufhin er ihr eine Botschaft für die Menschen mitgeteilt habe. Wiederum besteht der Nahtod-Baustein also im Kontakt mit jenseitigen Wesen sowie einer prophetischen Vision davon, wie Himmel und Hölle aussehen könnten.
Dieselben Elemente einer Nahtod-Erfahrung sind auch bei zwei 15- bzw. 19jährigen Mädchen anzutreffen, von denen eine "Newe Zeyttung" aus dem Jahr 1558 berichtet. Diese Mädchen begannen während ihrer Krankheit "des tags vnd nachts etlich mal [zu] Reden / betten vnnd singen" und gaben dabei "wunderlich ding" von sich. Hinsichtlich der Ursache dieser wunderbaren Reden stellt der Autor in der Einleitung folgende Überlegung an: "Es ist ein grosser ernst vnd gewalt bey inen / solchs geschehe naturlich durch ir kranckheit / oder durch einen geist oder wie es Gott verhenget vnd haben wil." Wie wir schon gesehen haben, müssen sich diese beiden Deutungen nicht widersprechen. Denn die Krankheit kann gerade die Voraussetzung für eine Grenzerfahrung sein, in der die Betroffene in Kontakt mit einem Geist oder mit Gott tritt.
Ebenfalls "im Geist entzücket" sei ein elfjähriges Mädchen gewesen, von dem ein Flugblatt aus dem Jahr 1613 berichtet. Anders als bei den vorigen Mädchen hat man die Entzückung bei diesem Mädchen jedoch falsch interpretiert und sie für tot gehalten. Nachdem ein Engel zur trauernden Mutter gekommen war und diese auf eine imaginäre Reise durch seltsame Landschaften geführt hatte, wurde das Kind jedoch nach 14stündigem Schlaf wieder lebendig. Die Nahtoderfahrung, die hier im Kontakt mit einem jenseitigen Wesen und einer visionären Reise besteht, hatte in diesem Fall also dem Flugblatt nach nicht das entzückte Mädchen, sondern seine Mutter. Wie diese Umkehrung zu deuten ist, kann nicht geklärt werden. Rein hypothetisch könnte sie zum einen durch eine Veränderung des Berichts durch den Autor zustande gekommen sein. Zum anderen ließe sie sich parapsychologisch durch die Fähigkeit von Mutter und/oder Tochter zu "außersinnlicher Wahrnehmung" erklären. Die mit ihrer Tochter mitleidende Mutter könnte zum Beispiel durch Telepathie die geistigen Erlebnisse ihrer Tochter übertragen bekommen haben und selbst das wahrnehmen, was eigentlich als Nahtoderlebnis ihrer Tochter zu gelten hat. Da wir uns mit solchen parapsychologischen Erklärungen jedoch auf sehr schwankendem Boden befinden, muß dies reine Spekulation bleiben.
In einem anderen Fall ist es ein 19jähriges Mädchen, das krankheitsbedingt Visionen hat. In ihren Erscheinungen tritt ein "schönes Knäblein" auf, das von sich selbst sagt, es sei von Gott geschickt, um ihr "geheime vnd verborgene Sachen zu offenbahren", damit so die Menschen vom Lutherischen Glauben "als dem rechten Christlichen Glauben" überzeugt würden. In ihren darauf folgenden zwölf Erscheinungen begibt sich das Mädchen auf imaginäre Reisen, auf denen sie der Junge unter anderem auf Berge, in Städte oder auf das freie Feld führt und ihr die Sünden der Menschen und das kommende Unheil vor Augen stellt. Ähnlich den Erlebnisse einiger Scheintoter besteht der Nahtod-Baustein hier somit in einer Begegnung mit einem jenseitigen Wesen, mit dem eine visionäre Reise durchgeführt wird, wobei die Betroffene dabei Einblick in ‚himmlische' und ‚höllische' Landschaften gewinnt und wiederum erfährt, daß die Sünden der Menschen im ‚Jenseits' bestraft werden.
Die Erlebnisstrukturen der entzückten Mädchen sind im Grunde also immer dieselben. Sie fallen in ihrer Krankheit in eine Art Bewußtlosigkeit, in der sie in Kontakt mit verschiedenen jenseitigen Wesen treten, von diesen auf Reisen geführt werden und Botschaften erhalten.
Doch um welche Art von Krankheit handelt es sich eigentlich bei diesen Mädchen? Aufschluß über die Symptome gibt eine Flugschrift von 1629. Der Autor berichtet ebenfalls von einem entzückten Mädchen, das immer wieder in Anfälle verfällt und dabei himmlische Visionen erlebt. Einen ihrer Anfälle beschreibt er folgendermaßen: "In puncto 6. Vhr / da sie soch vorhero gar lustig / fengt sie an die Augen zu verwenden / welche sie mehrentheils vbersich oder empor gekehret / wird blaß / bald wider roth im Gesichte / klagt vber Beschwerligkeit des Hertzens / biß sie letzt mit allen Glidern anfänget zu zucken / mit dem Leibe zu zittern vnd sich zu werffen / mit den Zähnen zu knirschen / die Daumen in einander zu schliessen / mit dem Kopffe zuweilen in die höhe zu fahren / also daß zwey bißweilen / wenn starcke Stösse kommen / auch drey Personen an jhr gnugsam zuhalten gehabt / seynd auch die Nägel an den Fingern / so wol die eussersten Glieder oder Spitzen an den Fingern gar eyskalt gewesen / das hat bey einer Stunden gewäret." Er kann zwar noch keine Diagnose liefern, doch stimmt die Beschreibung des Krankheitsbildes ziemlich exakt mit der seit dem 19. Jahrhundert unter dem Namen "Epilepsie" bekannten Krankheit überein. Das wichtigste Charakteristikum dieser Krankheit sind perdiodisch wiederkehrende Anfälle, die ja bei sämtlichen entzückten Mädchen anzutreffen sind. Da diese "auf einer plötzlich eintretenden aber rasch verschwindenden Unterbrechung sämmtlicher oder einzelner Gehirnthätigkeiten" beruhen, ist auch die Ähnlichkeit mit Nahtod-Zuständen gegeben. Daß es bei Epileptikern tatsächlich zu Nahtoderfahrungen kommen kann, beweist ein Bericht aus heutiger Zeit, der im Internet unter http://members.tripod.com/~paranetz/obe/ndep.html veröffentlicht ist. Ein Epileptiker namens Heiko Hoffmann berichtet hier von seinem Erlebnis während eines Krampfanfalls, der so stark war, daß er zum Tod hätte führen können. Trotzdem er im Koma gelegen hatte, habe er seinen Schilderungen nach einige Dinge mitbekommen, die die Ärzte an ihm vorgenommen haben, und habe sich während dieser Zeit "sehr warm und irgendwie sehr sicher" gefühlt. Der Bewußtseinszustand während eines epileptischen Anfalls scheint also demjenigen während einer Nahtoderfahrungen ähnlich zu sein, wodurch eventuell auch die Übereinstimmungen der Erlebnisse der "entzückten" Mädchen mit denjenigen von ‚Nahtoten' erklärt werden können.
Während bei den besprochenen beiden Gruppen von Wunderzeichenberichten jeweils die Personen, die eine Grenzerfahrung durchgemacht haben, im Mittelpunkt des Berichts standen, rückt eine dritte Gruppe von Flugblättern und Flugschriften die Erscheinungen selbst ins Zentrum. Dabei handelt es sich um jenseitige Wesen wie Engel, Geister und Gespenster, die den Menschen erscheinen und ihnen Botschaften übermitteln, ähnlich wie dies in den schon erläuterten Berichten der Fall war. Solche Erscheinungen werden von der Parapsychologie ebenfalls als Formen der "außersinnlichen Wahrnehmung" erklärt und deshalb auch dem Bereich der Nahtoderfahrungen im weiteren Sinne zugerechnet. Ob in solchen Berichten tatsächlich Nahtod-Bausteine vorzufinden sind, soll nun anhand einiger Beispiele untersucht werden.
Engel erscheinen meist einer bestimmten Person, für die allein sie sichtbar sind. Dieser offenbaren sie, daß sie von Gott geschickt wurden, um die Menschen zur Buße aufzurufen. Daß es sich bei den Engeln um gute Wesen handelt, macht die Antwort einer Frau deutlich, die danach gefragt worden war, "Was sie denn von dem weissen Mann halte / Ob es ein guter oder böser Engel sey": "Ich halt ihn nicht für einen bösen / sondern guten Engel Gottes / denn er mich jha hieß beten / vnd der gantzen Welt sagen / das sie buß thun wölte." Aus der Botschaft der Engel wird also geschlossen, daß es sich um gute, von Gott geschickte Boten handelt, die den Menschen helfen wollen. Damit ist bereits ein Nahtod-Baustein, nämlich die positive Jenseitserfahrung gegeben. Daß die Erscheinung zudem nur jeweils für einen konkreten Menschen sichtbar ist, unterstreicht die Vermutung, daß es sich um keine realen Wesen, sondern um ‚innerliche' Wahrnehmungen dieser Menschen handelt.
Eine besondere Erscheinung wird einem Bauern zuteil, der 1647 einen "hellen Stern" gesehen haben soll, der ihn dazu aufrief, die Menschen zur Buße sowie zur Abschaffung des größten Übels, nämlich des in Deutschland zu der Zeit gängigen Alamode-Wesens zu bewegen. Wenn man sowohl von der sozialkritischen als auch der üblichen religiösen Botschaft absieht, haben wir es hier mit einem weiteren Nahtod-Element zu tun, nämlich dem Lichterlebnis. Daß es sich dabei um ein besonderes, ungewöhnliches Leuchten handelte, belegt die Beschreibung des Bauern, daß es sich um einen Stern handle, der ja eigentlich nur am Himmel beobachtet und nicht in einem Haus angetroffen werden kann und der zudem "mit seinem Glantz das Hauß erfüllete / alß wenn es brandte". Außerdem ist es wiederum ein einzelner Mensch, der diese Erscheinung sieht und keine Zeugen dafür hat, daß sie sich wirklich und nicht nur in seiner subjektiven Wahrnehmung ereignet hat.
Diese Tatsache tritt besonders deutlich bei einer spezifischen Untergruppe von Engelserscheinungen zutage, nämlich den Prophetenkindern. Denn dabei handelt es sich um kleine Kinder in weißen Kleidern und manchmal mit Flügeln, die einzelnen Menschen erscheinen, und zwar stets auf freiem Feld, so daß Zeugen von vornherein ausgeschlossen werden. Die Engel werden als "lieblich" oder "schön vnd seuberlich" beschrieben; die Begegnung mit ihnen wird wie die mit anderen Engeln als äußerst positiv empfunden. Im Gegensatz zu diesen positiven Jenseitswesen stehen Geistererscheinungen, die meist mit negativen Empfindungen einhergehen. Besonders interessant sind in diesem Zusammenhang die Poltergeister, also Formen des "personengebundenen Spuks", die parapsychologisch durch Telekinese erklärt werden können. Ein solcher Poltergeist habe sich 1666 in der Stadt Aub bemerkbar gemacht. Nachdem man zunächst "zu heyligen Zeiten ein tumult" gehört habe, habe sich dieser um Weihnachten verstärkt, so daß man 15 Tage lang unaufhörlich "ein grausames und Erschröckliches werffen / als wann es grosse Steine wären / auch an den Thüren ein Klopfen und Poltern" vernehmen konnte, dessen Ursprung man nicht aufklären konnte.
Ein ähnlicher Geist ließ sich 1685 in der Stadt Gosseck hören, wie eine Flugschrift von Justinus Brande berichtet. Begonnen habe es damit, daß man "ein starck Getümmel und Gerumpel" vernommen habe, als wenn man "mit Chesen und Carossen / und zwar einen ungewöhnlichen Weg / nehmlich auf den Steinbruch zu / mit vollen Galoupp fahre". Darauf habe der Geist sich auf dem Hof des betroffenen Bauern etliche Male mit großem Gepolter hören lassen sowie den Bauern und andere Familienangehörige, vor allem seine Schwester Justina "im Bette sehr geplaget / sie bey den Haaren gereufft / und auf andere weise vexirt". Schließlich habe er Justina so stark gewürgt, daß man sie schon für tot gehalten habe. Daraufhin habe man den Pfarrer gebeten, mit ihr zu singen und zu beten, um so den Geist zu verjagen.
An diesem Beispiel wird dreierlei deutlich. Zum einen handelt es sich bei den Poltergeistern um böse Wesen, die den Menschen Schaden zufügen. Im Hinblick auf Nahtoderfahrungen hätten wir es hier also mit höllischen Erfahrungen zu tun. Zum anderen wird der Geist meist von mehreren Personen zugleich wahrgenommen. Während es sich bisher immer um subjektive Wahrnehmungen eines einzelnen handelte, liegt hier also ein Kollektiverlebnis vor. Damit ist eine Nahtoderfahrung im engeren Sinn ausgeschlossen, die Form der Wahrnehmung ist jedoch ähnlich. Zum dritten treten solche Geistererscheinungen nicht nur willkürlich auf wie die bisherigen Erscheinungen, sondern können nach Ansicht der Spiritisten auch willentlich hervorgerufen werden. Aus der Sicht des Spiritismus ist es deshalb möglich, Geister durch bestimmte Vorgehensweisen vertreiben zu können, wie dies der Pfarrer im eben genannten Fall versucht, oder auch sie mit Hilfe von Medien herbeizurufen.
Von einer solchen Geisterbeschwörung berichtet eine Flugschrift aus dem Jahr 1738. Diese handelt von einem Kapuzinermönch, der "alle diese Spectra, die zu Katzenstein allschon zu dem Heydnischen Zeiten gewesen seyn sollen, an das Nebenhäußlein bey der Brücke vorm Thore, draussen zu hohen Baldern, allwo dieser Pater logiret hat, zusammen beruffen und besprochen". Er soll die Geister dabei "so weit getrieben haben, ihm alles zu eröffnen, was er von ihnen begehret". Auf diese Weise sei der Pater sogar zu einem Schatz von Silber und Gold gekommen, dem ihm die Geister gezeigt hätten.
Schon allein aufgrund der Tatsache, daß Nahtoderfahrungen nicht willkürlich sind und keine Elemente der Telekinese beinhalten, entfernen wir uns hier von den Nahtoderfahrungen im engeren Sinn. Trotzdem liegen auch Geistererscheinungen Strukturen zugrunde, die denen der Nahtoderfahrungen sehr ähnlich sind, nämlich zum einen die Begegnung von Menschen mit jenseitigen Wesen und zum anderen die Form der "außersinnlichen Wahrnehmung", die zumindest aus Sicht der Parapsychologie sowohl für Nahtoderfahrungen als auch für Spukerscheinungen verantwortlich gemacht werden kann.
Ebenfalls zu den Nahtoderfahrungen im weiteren Sinn müssen Gespenstererscheinungen gerechnet werden. Bei Gespenstern handelt es sich um "anthropomorphe Geistererscheinungen" und zwar vorwiegend um "Verstorbene, die im Grabe oder in einer anderen postmortalen Existenzform (Hades, Fegefeuer u. ä.) keine Ruhe finden". Da Protestanten die Fegefeuertheorie negieren, lehnen sie auch die Existenz von Gespenstern ab. Das, was von Katholiken als arme Seele aus dem Fegefeuer, die Erlösung sucht, interpretiert wird, wird von ihnen als "böser Geist aus der Höllen" ausgegeben, wie dies beispielsweise in einer Flugschrift über das berühmte "Budißinische Gespenst" von 1684 geschieht. Dies wird vor allem daran festgemacht, daß es einen "üblen Geruch als von Knoblauch und altem Specke" hinterlassen habe, in verschiedenen Gestalten erschienen sei, "bald mit einer Feuer=Kugel unterm Arm / und feurigen Ketten um den Leib" oder gelegentlich in tierischer Gestalt, "Bluts=Tropffen fallen" gelassen habe und mit der "Heilpflugin", der es erschienen ist, gewalttätig umgegangen sei. Anders als bei den Geistererscheinungen war das Gespenst in diesem Fall nur der "Heilpflugin", also einer einzelnen Person sichtbar. Da die Meinungen, worum es sich nun tatsächlich bei dem Wesen gehandelt habe, zudem stark auseinandergehen, bleibt hier die Möglichkeit offen, es für eine subjektive Wahrnehmung der betroffenen Frau zu halten, die einer Nahtoderfahrung, zumindest von der äußeren Struktur her, ähnelt.
Daß sich die Gespenstererscheinungen durchwegs auf eine einzelne Person beziehen, soll an einem weiteren Beispiel verdeutlicht werden. In diesem Fall erscheint ein verstorbener Förster in Gestalt eines kopflosen Reiters einem Mädchen, das gerade im Wald Eicheln sammelt. Dieser hält eine Rede über die Sünden der Menschen und die notwendige Buße, die sie alleine vor dem Zorn Gottes bewahren könne. Ähnlich wie die Engel und Prophetenkinder befiehlt das Gespenst dem Mädchen, seine Prophezeiungen weiterzuverbreiten und alle Menschen zur Umkehr aufzurufen. Wir haben es hier somit wiederum mit einer Jenseitsvision eines Mädchens zu tun, die in ähnlicher Form auch in einer Nahtoderfahrung auftreten könnte.
Ähnlichkeiten mit einem Engel besitzt auch ein Gespenst, das sich in Obercrossen einem Bauern "in Gestalt einer Taube / deren Haupt mit einer gläntzenden Crone gleich einem Regenbogen umgeben" ist, gezeigt hat. Es bezeichnet sich selbst als guten Geist und Boten Gottes, was es dadurch beweist, daß es betet und singt und auch die Fragen, die man ihm stellt, in christlichem Sinne beantwortet.
Insgesamt muß bei den jenseitigen Wesen also nach guten und bösen unterschieden werden. Während die guten in etwa den Nahtod-Himmelserfahrungen ähneln, können die bösen entsprechend mit den Höllenerfahrungen gleichgesetzt werden. Das Problem bei sämtlichen Engel-, Geister- und Gespenstererscheinungen ist jedoch, daß in den Flugblättern und Flugschriften die jenseitigen Wesen selbst im Mittelpunkt stehen, wohingegen man über die Personen, denen sie begegnen, meist kaum etwas erfährt. In manchen Fällen wird betont, daß die Erscheinung nur für die einzelne Person wahrnehmbar war. Dies unterstreicht die These, daß es sich um keine realen Wesen, sondern um subjektive Wahrnehmungen der jeweiligen Person gehandelt haben könnte. Angaben über eine Krankheit oder sonstige spezielle Situation der Person, die zur Auslösung einer Grenzerfahrung notwendig ist, fehlen in sämtlichen dieser Berichte. Sie können deshalb nicht als eigentliche Nahtoderfahrungen gewertet werden, sondern lediglich als in den Strukturen diesen ähnliche Erscheinungen bzw. Wahrnehmungsphänomene.
Faßt man die drei besprochenen Gruppen von Wunderzeichen zusammen, so ist eine abnehmende Übereinstimmung mit dem Phänomen der Nahtoderfahrung festzustellen. In den Berichten über Scheintote sind sowohl die äußeren Voraussetzungen, nämlich die Todesnähe eines Menschen, gegeben, als auch zahlreiche Komponenten von Nahtoderfahrungen enthalten. Bei den entzückten Mädchen reduzieren sich diese Komponenten bereits auf die Begegnung mit jenseitigen Wesen, welche die Menschen auf imaginäre Reisen führen und Botschaften übermitteln. Es liegt auch keine wirkliche Todeserfahrung mehr vor, sondern lediglich ein Krankheitszustand, der dem Bewußtseinszustand bei Nahtoderfahrungen ähnlich ist. Diese äußere Voraussetzung der Grenzerfahrung fehlt bei Engeln, Geistern und Gespenstern - zumindest den Berichten nach - völlig. Die Ähnlichkeit mit Nahtoderfahrungen beschränkt sich hier auf das Erscheinen der jenseitigen Wesen und damit verbundene Informationen über das jenseitige Leben.
Wie mehrmals angesprochen liegt ein Problem der Beurteilung all dieser Erlebnisse in der Einseitigkeit und Subjektivität der Berichte. So ist bezüglich der dritten besprochenen Gruppe nicht vollständig auszuschließen, daß es sich bei den Menschen, denen die Wesen erscheinen, um - auf welche Art auch immer - kranke Menschen handelt, deren Bewußtseinszustände eventuell doch denen der ‚Nahtoten' ähneln. Und auch hinsichtlich der Beurteilung der Botschaften, die den Menschen in den Erscheinungen übermittelt werden, muß man Vorsicht walten lassen. Denn die Deutung der Wunderzeichen als Zornzeichen Gottes, als Warnung und Aufruf zur Besserung, entspricht dem allgemeinen Weltverständnis des frühneuzeitlichen Menschen. Man sah das Weltende vor der Tür stehen und machte dafür die Sünden der Menschen verantwortlich. Auch wenn diese Einseitigkeit der Deutung ein Spezifikum der frühen Neuzeit darstellte, so muß angemerkt werden, daß auch mit heutigen Nahtoderfahrungsberichte oft ein Bekehrungserlebnis einhergeht. So entspricht die Stimme, die einer Frau in einer Nahtod-Vision zuruft, "Du darfst glauben!", fast wörtlich den Aufrufen zur Buße und Besserung in den Wunderzeichenberichten. Und auch die Wirkung, die die Wunderzeichenberichte damit erzielen wollten, nämlich die Menschen zu einem weniger sündhaften, gottgefälligen zu bewegen, scheint auch durch Nahtoderfahrungen in heutiger Zeit erzielt zu werden. Denn die meisten Menschen nehmen ihren Berichten nach aus ihrem Nahtoderlebnis die Erfahrung mit, "daß es ein Leben nach dem Tod gibt", und richten ihr diesseitiges Leben im folgenden stärker an dieser Erfahrung aus, was in vielen Fällen zu verstärkter Lebensbejahung und Religiosität führte. Nicht nur Inhalt, sondern auch Ziel und Wirkung der Wunderzeichenberichte scheinen somit mit modernen Nahtoderfahrungen im wesentlichen übereinzustimmen.
Eine weitere Einschränkung neben der Subjektivität der Berichte betrifft die auftretenden Nahtod-Bausteine. In den analysierten Flugblättern und Flugschriften werden immer wieder dieselben Elemente genannt, nämlich Begegnung mit jenseitigen Wesen (mit Engeln, Geistern, Gott oder Verstorbenen), imaginäre Reisen, Eintritt in paradiesische Landschaften, Lichterlebnisse sowie Einblicke in Himmel bzw. Hölle. Auch wenn dies nie explizit gemacht wird, können die imaginären Reisen zugleich als Art außerkörperlicher Erfahrungen interpretiert werden. Denn die betreffende Person sieht sich ja selbst zusammen mit einem Engel oder Geist in verschiedene Landschaften und Städte reisen. Somit sind in den Berichten sämtliche Elemente von Nahtoderfahrungen abgedeckt - außer einem: der Tunnelerfahrung. Diese für heutige Nahtoderfahrungsberichte fast schon konstituelle Komponente ist in keinem der Berichte anzutreffen. Wie ist dies zu erklären?
Um etwas mit dem Begriff Tunnel zu bezeichnen, muß sowohl der Begriff als auch das bezeichnete Objekt bekannt sein. Auch wenn Vorläufer von Tunnels schon von den Römern und Griechen in Form von Be- und Entwässerungskanälen gebaut worden waren, kamen Tunnels in unserem heutigen Verständnis mit der Erfindung des Schwarzpulvers Ende des 17. Jahrhunderts auf und fanden erst im 19. Jahrhundert mit dem Aufkommen der Eisenbahn, der Verbesserung der Bohrtechnik und der Einführung des Dynamits als Sprengstoff weitreichende Verbreitung. Auch das Wort wurde erst im 19. Jahrhundert als Lehnwort zum englischen tunnel gebildet. Den Menschen der frühen Neuzeit waren somit weder Begriff noch Objekt bekannt, was erklärt, warum das Wort Tunnel in keinem der Berichte zu finden ist. Und auch der Vergleich mit einem derartigen Objekt oder eine Umschreibung, die in diese Richtung zielt, scheint aufgrund des fehlenden Wissens noch nicht möglich gewesen zu sein. Dies würde der heute von vielen Nahtodforschern vertretenen Ansicht widersprechen, daß Nahtoderfahrungen unabhängig von der "geschichtlichen Phase" immer in gleicher Weise auftreten. Denn sie müssen zumindest anders beschrieben werden, die Vergleiche müssen anders ausfallen, da sie dem Wissen der jeweiligen Zeit entsprechen müssen.
Den heute relativ abstrakt wirkenden Beschreibungen der Nahtoderfahrungen als Fahrt durch einen Tunnel auf ein helles Licht zu, könnten demnach in der die bildliche Darstellung noch sehr stark betonenden frühen Neuzeit die konkreten, bildhaften Beschreibungen entsprechen: Die Sterne, Engel und paradiesischen Landschaften könnten als glückhaft empfundene Lichterscheinungen interpretiert werden, umgekehrt die Geister und ihre Gewalttaten, die faulen Früchte und Strafandrohungen als Ausdruck für die ‚dunklen' Nahtod-Bausteine, die nicht nur in Höllenerfahrungen bestehen müssen, sondern heute vielleicht mit dem modernen Bild des Tunnels wiedergegeben werden.
Auch wenn diese Parallelisierung Hypothese bleiben muß, erscheint die Übereinstimmung vor allem der Scheintod-Berichte mit Berichten von Nahtoderfahrungen doch frappierend. Es mag sich nicht in allen besprochenen Fällen um Nahtoderfahrungen gehandelt haben - was heute sowieso nicht mehr überprüfbar ist -, doch einzelne Elemente, die zugrundeliegende Wahrnehmungsstruktur sowie die religiöse Wirkungsabsicht weisen zumindest starke Ähnlichkeiten mit heute bekannten Nahtoderfahrungsberichten auf.